Reglement für die Fahrerinnen und Fahrer des Vereins Zurzach60plus
Für den Fahrdienst erlässt der Vorstand folgende Regelungen:
1 Allgemeines, Ziel und Zweck
4 Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 20222 in Kraft.
Bad Zurzach, den 30. September 2022
Ort, Datum: ..............................................................
Unterschrift Fahrer/Fahrerin : ............................................................................................................
Für den Fahrdienst erlässt der Vorstand folgende Regelungen:
1 Allgemeines, Ziel und Zweck
- 1.1 Der Verein Zurzach60plus bietet Seniorinnen und Senioren, vor allem aber Vereinsmitgliedern, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können und auch keine andere Transportmöglichkeit haben, einen Fahrdienst für private Zwecke im Sinne der Nachbarschaftshilfe an. Diese Dienstleistung gilt in erster Linie für Fahrten innerhalb und in der näheren Umgebung der Gemeinde Bad Zurzach, inkl. Mellikon.
- 1.2 Die Tarife, gemäss Anhang, gelten als Bestandteil dieses Reglements und können bei Bedarf durch den Vorstand separat angepasst werden.
- 1.3 Als freiwilliger Fahrer/ freiwillige Fahrerin übernehmen Sie Fahrten für Einkaufe, zu kosmetischen Behandlungen, für Freizeitaktivitäten u.a.m. Sie übernehmen keine Notfalldienste und keine Rollstuhltransporte.
- 1.4 Als Mitglied des Vereins Zurzach60plus, erbringen Sie einen freiwilligen Dienst und stehen in keinem Anstellungsverhältnis zum Verein.
- 2.1 Die Fahrten werden von der Koordinationsstelle Fahrdienst des Vereins Zurzach60plus vermittelt.
- 2.2 Das Fahrzeug ist in vorschriftsgemässem und den Jahreszeiten angepasstem Zustand. Als freiwillige Fahrer/in halten Sie Ihre Kenntnisse der Strassenverkehrsordnung auf dem neuesten Stand.
- 2.3 Zurzach60plus hat eine Dienstfahrtenversicherung (Kollisionskasko und Teilkasko) für den Fahrzeughalter / Fahrer abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Fahrt über die Koordinationsstelle Fahrdienst reserviert oder vermittelt wurde. - 2.4 Sie sind dem Fahrgast behilflich beim Gehen, beim Ein- und Aussteigen, bei der Bedienung von Türen, beim Einkauf usw.
Sie vergewissern sich vor der Wegfahrt, dass Sie und Ihr Fahrgast vorschriftsgemäss angegurtet sind.
- 2.5 Verstauen Sie Gehhilfen (Rollator und Stöcke), Taschen etc. sicher und rutschfest.
- 2.6 Achten Sie auf Pünktlichkeit. Ältere Menschen sind gestresst, wenn sie warten müssen.
- 2.7 Halten Sie das Strassenverkehrsgesetz ein. Bussen werden nicht durch den Verein oder den Fahrgast gedeckt.
- 2.8 Werden Sie von einer Benutzerin, einem Benutzer direkt für eine Fahrt angefragt, nehmen Sie diese an, wenn es Ihnen möglich ist, und melden Sie dies umgehend der Vermittlungsstelle Zurzach60plus, Tel. 056 249 43 23 oder per Mail an info@zurzach60plus.ch (versicherungstechnisch notwendig!).
- 2.9 Gegenüber Drittpersonen stehen Sie unter Schweigepflicht über alles, was Sie von den Fahrgästen erfahren und/oder sehen.
- 2.10 Melden Sie sich bei Schwierigkeiten, Unsicherheiten oder Reklamationen bei der Koordinationsstelle.
- 2.11 Wenn Sie aus gesundheitlichen oder andern Gründen Unsicherheiten in Ihrer Fahrweise bemerken, dann melden Sie sich vom Fahrdienst ab.
- 3.1 Für jede Fahrt stellen Sie ein Stichwortprotokoll (Formular) aus, das sie von der Koordinationsstelle Fahrdienst erhalten. Geben Sie dieses ausgefüllt jeweils per Ende Juni und per Ende Dezember des laufenden Jahres ab.
Die Protokolle dienen statistischen und versicherungstechnischen Zwecken. - 3.2 Der Fahrer/Fahrerin zieht den Betrag gemäss Tarif direkt beim Fahrgast ein und erstellt auf Wunsch eine Quittung.
4 Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 20222 in Kraft.
Bad Zurzach, den 30. September 2022
Ort, Datum: ..............................................................
Unterschrift Fahrer/Fahrerin : ............................................................................................................