Unsere Helfenden
unterstützen nach bestem Wissen und Können gegen eine Entschädigung von CHF 15.- pro Stunde. Nach der Dienstleistung werden sie direkt vom Auftraggebenden bezahlt.
Richtlinien
Der Verein führt ohne Gewinnabsicht eine Vermittlungsstelle, welche einsatzfreudige, rüstige Vereinsmitglieder mit solchen Mitgliedern in Kontakt bringt, die auf Hilfe angewiesen sind. Dadurch soll die Solidarität und gegenseitige Hilfe unter den Vereinsmitgliedern gefördert werden.
2. Vermittlungsstelle
Die Vermittlungsstelle des Vereins Zurzach60plus ist die Drehscheibe für Aufträge von Hilfeleistungen unter Seniorinnen und Senioren. Sie vermittelt Hilfeanfordernden geeignete Helfende, unter der Voraussetzung, dass Hilfesuchende und Helfende Mitglieder des Vereins sind.
Nach einer ersten Vermittlung durch die Vermittlungsstelle können sich Hilfesuchende für Folgeaufträge auch direkt mit den Helfenden verabreden.
3. Aufgaben und Pflichten der Helferinnen und Helfer
unterstützen nach bestem Wissen und Können gegen eine Entschädigung von CHF 15.- pro Stunde. Nach der Dienstleistung werden sie direkt vom Auftraggebenden bezahlt.
Richtlinien
Der Verein führt ohne Gewinnabsicht eine Vermittlungsstelle, welche einsatzfreudige, rüstige Vereinsmitglieder mit solchen Mitgliedern in Kontakt bringt, die auf Hilfe angewiesen sind. Dadurch soll die Solidarität und gegenseitige Hilfe unter den Vereinsmitgliedern gefördert werden.
2. Vermittlungsstelle
Die Vermittlungsstelle des Vereins Zurzach60plus ist die Drehscheibe für Aufträge von Hilfeleistungen unter Seniorinnen und Senioren. Sie vermittelt Hilfeanfordernden geeignete Helfende, unter der Voraussetzung, dass Hilfesuchende und Helfende Mitglieder des Vereins sind.
Nach einer ersten Vermittlung durch die Vermittlungsstelle können sich Hilfesuchende für Folgeaufträge auch direkt mit den Helfenden verabreden.
3. Aufgaben und Pflichten der Helferinnen und Helfer
- Helfende führen die vereinbarten Aufgaben bei den Hilfesuchenden nach bestem Können aus. Dienstleistungen, die bei Helfenden nicht vorhandenes Fachwissen erfordern, sind zu unterlassen. Generell ausgeschlossen sind medizinische und pflegerische Dienstleistungen jeglicher Art.
Der Vorstand des Vereins verpflichtet sich regelmässig Qualitätskontrollen durchzuführen. - Hilfeleistungen dürfen nicht die Form von gewerbsmässigen Dienstleistungen annehmen, für welche es professionelle Anbieter gibt. Hilfeleistungen des Verein Zurzach60plus werden im Sinn von gelegentlicher Nachbarschaftshilfe unter Senioren erbracht.
Der Verein kommuniziert von Zeit zu Zeit allen Mitgliedern die jeweils geltenden Stundenansätze als Entschädigung für Hilfeleistungen. Helfende verpflichten sich, keine höheren als die vom Verein empfohlenen Stundenansätze zu berechnen. - Die Entschädigungen werden auf der Basis geleisteter Stunden bzw. Halbstunden erhoben.
- Ist vor Beginn oder auch während einer Hilfeleistung absehbar, dass die zu verrechnende Entschädigung CHF 50.-- überschreiten wird, verpflichtet sich der/die Helfende deutlich darauf hinzuweisen. Der/die Hilfesuchende kann darauf auf die Hilfeleistung verzichten.
- Helfende rechnen direkt nach erfolgter Hilfeleistung mit den Hilfesuchenden ab.
Die Vermittlungsstelle empfiehlt den Helfenden, falls dies von den Hilfesuchenden verlangt wird, für die empfangene Entschädigung eine Quittung auszustellen.
Mit den Hilfesuchenden vereinbarte Auslagen für Arbeitsmaterial oder KM-Spesen, werden gegen Originalquittung oder nach gefahrenen KM, separat abgerechnet. - Bei Unstimmigkeiten zwischen Hilfesuchenden und Helfenden wenden sich beide Seiten direkt an die Vermittlungsstelle.
Für jede erbrachte Hilfeleistung füllen die Helfenden einen Helferrapport aus. Pro Quartal übergeben sie die Rapporte der Vermittlungsstelle. - Für die Vermittlungsstelle und die Helfenden gilt unbedingt Schweigepflicht gegenüber Dritten betreffend Personen, die Hilfe erhalten.
- Für Helfende besteht eine Betriebshaftpflicht-, im Fahrdienst auch noch eine Kasko-Versicherung.
- Die Unfallversicherung ist Sache der Helfenden.