Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist für Unterstützungssuchende und Helfende Voraussetzung. Mitglied kann jede in der Gemeinde Zurzach und Mellikon wohnhafte Person ab dem 60. Lebensjahr werden. Paare können aufgenommen werden, sofern einer der beiden Partner die genannten Voraussetzungen erfüllt. Ferner können juristische Personen und Gönner als Mitglieder aufgenommen werden.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird jeweils an der ordentlichen Mitgliederversammlung für das folgende Jahr festgelegt. Dieser beträgt zurzeit CHF 30.00 pro Einzelmitglied, sowie CHF 50.00 für Paare.
Die Mitgliedschaft wird mit schriftlicher Beitrittserklärung und durch Bezahlen des Mitgliederbeitrages erworben.
Austritte sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Anmeldeformular
Spenden:
Unser Verein ist als Non-Profit-Organisation auch auf Spenden und andere Zuwendungen zur Deckung der Kosten angewiesen.
Unser Konto: Raiffeisen Bank Aare-Rhein IBAN: CH41 8080 8007 5662 9608 9
Herzlichen Dank!
Die Mitgliedschaft ist für Unterstützungssuchende und Helfende Voraussetzung. Mitglied kann jede in der Gemeinde Zurzach und Mellikon wohnhafte Person ab dem 60. Lebensjahr werden. Paare können aufgenommen werden, sofern einer der beiden Partner die genannten Voraussetzungen erfüllt. Ferner können juristische Personen und Gönner als Mitglieder aufgenommen werden.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird jeweils an der ordentlichen Mitgliederversammlung für das folgende Jahr festgelegt. Dieser beträgt zurzeit CHF 30.00 pro Einzelmitglied, sowie CHF 50.00 für Paare.
Die Mitgliedschaft wird mit schriftlicher Beitrittserklärung und durch Bezahlen des Mitgliederbeitrages erworben.
Austritte sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
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